Auto aus Unterhaching online abmelden
Um Ihr in Unterhaching zugelassenes Fahrzeug online abzumelden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Fahrzeug muss entweder nach Januar 2015 erstmalig zugelassen oder umgemeldet worden sein.
Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch den Abmeldeprozess und zeigen Ihnen, wie es funktioniert:
Herzlich willkommen auf unserer Kfz-Abmeldeseite für Unterhaching!
Amberg ist eine Stadt in der Oberpfalz im Bundesland Bayern. Sie hat etwa 42.000 Einwohner und ist bekannt für ihre gut erhaltene Altstadt mit vielen historischen Gebäuden, darunter das gotische Rathaus, die Stadtpfarrkirche St. Martin und die Stadtmauer.
Amberg bietet eine Vielzahl von kulturellen Sehenswürdigkeiten, wie das Luftmuseum Amberg, das Kurfürstliche Schloss und das Stadttheater. Auch die jährlich stattfindenden Veranstaltungen wie das Altstadtfest und der Weihnachtsmarkt ziehen viele Besucher an.
Die Stadt ist auch ein wichtiger Wirtschaftsstandort in der Region, mit Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie Maschinenbau, Elektrotechnik und Glasindustrie. Die gute Verkehrsanbindung durch die Autobahn A6 und den Bahnhof Amberg macht die Stadt auch für Pendler attraktiv.
Insgesamt ist Amberg eine lebendige Stadt mit einer reichen Geschichte und einem vielfältigen kulturellen Angebot, die sowohl Einheimische als auch Besucher begeistert.
Voraussetzungen
Zur Online-Abmeldung Ihres Kfz benötigen Sie zwei wichtige Dokumente:
- Den 7-stelligen Sicherheitscode von Ihrem Fahrzeugschein
- Die 3-stelligen Sicherheitscodes von Ihren Kennzeichenschildern
Online Abmelden für Unterhaching
Schritt 1 – Fahrzeugschein überprüfen
Zur Online-Abmeldung Ihres Kfz ist der siebenstellige Sicherheitscode auf der Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 erforderlich.
- Dieser Code ermöglicht Ihnen den reibungslosen Abmeldeprozess.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, die mit einem Feld zum Freirubbeln ausgestattet ist, enthält den wichtigen siebenstelligen Sicherheitscode.
Schritt 2 – Kennzeichencode prüfen
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kennzeichensiegel zu überprüfen, um festzustellen, ob es einen QR-Code aufweist.
- Ein QR-Code ermöglicht in der Regel die Online-Abmeldung Ihres Kfz.
- Wenn Sie jedoch keinen QR-Code finden, ist ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich, um Ihr Fahrzeug abzumelden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die notwendigen Schritte gemäß Ihrer Kennzeichenbeschaffenheit befolgen.
Ein Beispielbild eines Kennzeichensiegels mit einem QR-Code
Schritt 3 – Videoanleitung ansehen
Wir bitten Sie, das Video bis zum Ende anzuschauen.
Schritt 4: Kfz online abmelden
Anleitung zur Abmeldung Ihres Fahrzeugs in Unterhaching:
1. Sicherheitscodes freilegen:
Auf der Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I gibt es eine Abdeckung, die Sie vorsichtig abkratzen müssen. Darunter verbirgt sich ein siebenstelliger Sicherheitscode, der für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs notwendig ist. Ihre Kennzeichenschilder verfügen über jeweils einen dreistelligen Sicherheitscode.
2. Abmeldeauftrag ausfüllen:
Bitte nutzen Sie den untenstehenden Link, um zum Abmeldeauftragsformular zu gelangen. Füllen Sie dieses sorgfältig aus und geben Sie “München” als Zulassungsbezirk an. Tragen Sie den Sicherheitscode aus Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Sicherheitscodes von Ihren Kennzeichenschildern ein.
3. Bezahlen der Abmeldung:
Sie haben die Wahl, die Abmeldung entweder sofort zu begleichen oder die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt per Überweisung zu begleichen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.
4. Erhalt des Abmeldebescheids per E-Mail:
Alle Aufträge, die bis 21 Uhr bei uns eingehen, werden noch am selben Tag bearbeitet. Sie erhalten den Abmeldebescheid am selben Tag per E-Mail als PDF-Datei.
Zulassungsstelle Unterhaching
- Stadt Unterhaching
- Bretonischer Ring 1
- 85630 Grasbrunn-Neukeferloh
- Telefon: 089-6221 3000
- E-Mail: kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
- Bundesland: Bayern
Falls Sie ihr Kfz nicht online abmelden möchten oder dies nicht wünschen, ist ein persönlicher Besuch bei der zuständigen Zulassungsbehörde erforderlich. Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen dazu:
Kfz bei Zulassungsstelle abmelden
So erfolgt die Kfz-Abmeldung in Unterhaching:
1. Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen:
– Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
– Kennzeichenschilder (zur Entfernung der Siegelplakette)
– Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nur erforderlich bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I
– Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis (dieser wird vom Verwertungsbetrieb ausgestellt, bei dem Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, gilt nur für Verschrottungen innerhalb Deutschlands)
2. Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle:
– Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für München, wobei die Reservierung eines Termins bis zu 7 Tage im Voraus möglich ist.
3. Besuch der Zulassungsstelle zum vereinbarten Termin:
– Reichen Sie Ihren Abmeldungsantrag bei der Zulassungsstelle ein.
– Ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle wird die Abmeldung Ihres Kfz durchführen.
4. Kosten und Gebühren:
– Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt mindestens 15,90 Euro.
5. Hinweis:
– Bei der Außerbetriebsetzung müssen die Plaketten von den Kennzeichen des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde entfernt werden.
– Nach der Abmeldung sind die Kennzeichen ungültig und können entsorgt werden.
Kfz-Abmelden in Unterhaching
Öffnungszeiten Zulassungsstelle Unterhaching
- Montag: 07:30 – 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 – 12:00 & 13:30 – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 – 12:00 & 13:30 – 16:00 Uhr
- Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr
Bitte berücksichtigen Sie, dass sich diese Zeiten ändern können.
Bekannt unter
- Außerbetriebsetzung in Unterhaching
- Abmeldung in Unterhaching
- Stilllegung in Unterhaching
- Für die online Abmeldung muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 über ein Sicherheitsfeld verfügen
- Kennzeichenschilder müssen nach 01. Januar 2015 ausgegeben sein
- Aufträge die bis 21 Uhr eingehen, werden am selben Tag ausgeführt. Abmeldedatum ist dann der Auftragsdatum bzw. Antragsdatum.